Wegweiser im Rechtslabyrinth
Neuer Leitfaden unterstützt Bio-Hersteller bei Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln nach der neuen EU-Regulierung.
„Wer künftig mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmerkmalen wirbt, muss sehr genau sein“, sagt Rechtsanwälting Lucia Scharl von der Kanzlei Meisterernst. Denn mit den umfangreichen Änderungen der „Anti-Greenwashing-Richtlinie“ kommen auf Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller Ende des Jahres 2026 deutlich strengere Anforderungen bei Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln zu.
Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) hat daher gemeinsam mit Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB einen Kommunikationsleitfaden zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Bio-Unternehmen, die ihre Verbraucherkommunikation und Nachhaltigkeits-Marketingstrategie entsprechend der neuen Regeln gestalten möchten und gibt erstmals konkrete Beispiele und Orientierung zu den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Der Leitfaden soll Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller frühzeitig ermöglichen, auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen transparent und wirksam kommunizieren. Die Anti-Greenwashing-Richtlinie führt neue Rechtsbegriffe wie die „Umweltaussage“, die „allgemeine Umweltaussage“ und das „Nachhaltigkeitssiegel“ ein und erweitert die Liste unzulässiger Werbepraktiken. Unternehmen müssen künftig genau belegen können, worauf sich Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ stützen und dürfen plakative Begriffe nur verwenden, wenn diese klar spezifiziert oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen.
„Die neuen Vorgaben tangieren große Teile der alltäglichen Kommunikation unserer Mitglieder“, so Simone Gärtner, Expertin für Recht und Internationales bei der AöL. Die Regelungen betreffen sämtliche Werbemittel: Produktverpackungen, Websites, soziale Medien, grafische Darstellungen, Marken- und Produktnamen, Siegel – das heißt nahezu alle Kontaktpunkte zu Kundinnen und Kunden. „Gleichzeitig wird die Regulierung komplexer und strenger. Unser Leitfaden hilft Unternehmen, Stolpersteine zu vermeiden und Möglichkeiten zu erkennen.
Insbesondere für Bio-Produkte, die wissenschaftlich evidente Umweltleistungen aufgrund ihrer klar definierten Standards kommunizieren können.“
Der Leitfaden ist in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Lucia Scharl von der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte entstanden und enthält unter anderem:
# Erklärungen der neuen Rechtsbegriffe inklusive rechtlicher Einordnung
# Beispiele, wie Aussagen künftig zulässig sind
# Hinweise zu Nachhaltigkeitssiegeln, insbesondere für private Bio-Verbände
# Orientierungshilfen wie ein Claim-Selbsttest und ein kompaktes Factsheet
# Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen ihre Kommunikation rechtzeitig anpassen.
