1. 100 Prozent Bio
FairBio Unternehmen müssen zu 100 Prozent Bio sein und mindestens nach der EUÖko-Verordnung geprüft werden. Unsere Priorität ist die Mitgliedschaft bei einem Anbauverband. Für Handelsunternehmen gelten die aktuellen Sortimentsrichtlinien des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN). Wenn Mitglieder FairBio Produkte in Fremd- bzw. Lohnverarbeitung herstellen lassen, müssen diese Lohnverarbeiter ebenfalls 100% Bio-Betriebe sein. Abweichungen können auf Antrag genehmigt werden. Für parallel arbeitende Lohnverarbeiter, die von einem deutschen Bio-Anbauverband eigenständig zertifiziert werden, sind grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
2. Fairness
FairBio fokussiert auf Fairness für heimisches Bio, um eine Lücke für die deutsche Erzeugung zu schließen. Für den fairen Handel mit ausländischen Rohstoffen stehen den Unternehmen bereits andere etablierte Siegel zur Verfügung.
FairBio bedeutet, sich zu fairen, langfristigen Partnerschaften zu bekennen. FairBioMitglieder tragen dazu bei, den deutschen Bio-Landbau ausweiten und bäuerliche BioBetriebe zu sichern. Heimische Verarbeitungsstrukturen für Bio-Lebensmittel sollen gesichert und möglichst ausgebaut werden. Daher sind uns faire Preisverhandlungen für
heimische Partnerlieferanten ein wichtiges Anliegen.
Heimische Partnerlieferanten sind Unternehmen, von denen seit mehr als drei Jahren landwirtschaftliche Zutaten aus Deutschland bezogen werden. Ob die Preisbildung zwischen Bio-Landwirten und Bio-Verarbeitern fair war, können letztlich nur die Beteiligten selbst einschätzen. Deshalb erhalten die heimischen Partnerlieferanten die Möglichkeit, im jährlichen Audit zur Zertifizierung eine Stellungnahme abzugeben.
Fairness bedeutet auch, sich in seiner und für seine Region zu engagieren. Deshalb initiieren oder unterstützen die Unternehmen soziale oder ökologische Projekte. Das besondere Engagement in den Projekten muss aussagefähig beschrieben und Zeitdauer sowie Förderhöhe aufgelistet werden. Der finanzielle Einsatz muss mindestens 90 Prozent des FairBio-Mitgliedsbeitrages entsprechen. Bei Lebensmittelspenden orientiert sich der finanzielle Einsatz an bescheinigter Liefermenge und Häufigkeit.
3. Transparenz
FairBio steht für Transparenz. Daher sind FairBio-Mitglieder unabhängige Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen. Die unternehmerischen Entscheidungen werden dabei von deren Inhabern, Gesellschaftern, Genossen etc. getroffen. Diese können ihren Einfluss auf die Unternehmensführung direkt ausüben.
Transparenz heißt auch, erfahren zu können, woher die Rohstoffe kommen und wer die Partnerlieferanten sind. Die Unternehmen müssen ihre heimischen Partnerlieferanten auflisten. Für die Nutzung des Siegels auf Produkten, müssen die heimische Herkunft der ersten Hauptzutat und der wertgebenden Zutaten im Audit offengelegt werden.
4. Soziale Verantwortung
Zum Selbstverständnis von FairBio gehört, soziale Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Die Beschäftigung von permanenten Leiharbeitern/Werkvertragsnehmern ist daher ausgeschlossen. Die airBioUnternehmen orientieren sich an dem Ansatz der Gemeinwohlökonomie. Diese benennt eine maximale Lohnspreizung zwischen dem Verhältnis des Jahresgehaltes der MitarbeiterInnen der niedrigsten Lohnstufe zum Geschäftsführer/Vorstand. Das Verhältnis des Jahresgehalts (Vollzeitäquivalente) der MitarbeiterInnen der niedrigsten Lohnstufe zur höchsten Lohnstufe (Geschäftsführer/Vorstand) beträgt bei bis zu 20 Mitarbeiter: 1:5, bei 20 – 200 Mitarbeiter: 1:7, über 200 Mitarbeiter: 1:9, über 400 Mitarbeiter 1:20.
5. Umweltschutz
Ein aktiver Umweltschutz in Betrieb und Produktion gehört zum Konzept von FairBioUnternehmen. Dies gilt für Anschaffungen, Bau- und Umbaumaßnahmen, für eine Ressourcen schonende Produktion und vieles mehr. In einer Aktivitätenliste führen die Unternehmen auf, welche Maßnahmen das Unternehmen zur Verbesserung der
Nachhaltigkeit und der CO2-Bilanz zukünftig umsetzen will oder bereits umsetzt. Der Bezug von 100 Prozent Ökostrom ist eine Pflicht. Die Unternehmen verpflichten sich, ihre Scope 1 und Scope 2 Emissionen in einer Klimabilanz zu erfassen und mitsamt der Berechnungsgrundlage im Audit zur Verfügung zu stellen. Die Berechnung wird stichprobenartig im jährlichen Audit geprüft.
6. Umgang mit Verstössen
Geringfügige dokumentarische Mängel, die trotzdem zulassen, dass eine Konformität mit den
FairBio-Kriterien festgestellt werden kann, werden als Abweichungen festgestellt. Sie müssen
vor dem Folgeaudit durch geeignete Korrekturmaßnahmen behoben werden.
Die FairBio-Kriterien können im Audit ausschließlich als „erfüllt“ oder mit „K.O.“ (Knock-out)
bewertet werden.
- Folgen einer K.O.-Bewertung: Eine K.O.-Bewertung stellt eine Nichtkonformität dar, wodurch eine positive Zertifizierungsentscheidung unmöglich wird. Das Audit gilt als nicht bestanden. Der/die Auditor:in muss eine K.O.-Einstufung nachvollziehbar und aussagekräftig begründen.
- Über das Vorliegen eines Verstoßes entscheidet der Vorstand. Vor der abschließenden Entscheidung wird dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zu einer Stellungnahme und zur Einlegung eines Einspruchs innerhalb von einem Monat geben. Der Vorstand entscheidet nach Prüfung etwaiger Einsprüche abschließend.
- Zugangsverweigerung: Wird dem Prüfteam der Zugang zum Unternehmen oder zur Dokumentation verweigert, entspricht dies automatisch einer K.O.-Bewertung. Die Zertifizierungsstelle informiert den Vorstand in einem solchen Fall unverzüglich.
- Wiederholungsaudit: Ein nicht bestandenes Audit kann innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden. Kommt es bei der erneuten Prüfung wieder zu einer K.O.-Bewertung, wird das Antragsverfahren für Neuunternehmen (ohne Zertifikatserteilung) endgültig beendet. Bestehende Zertifikatsinhaber erhalten kein Folgezertifikat.
7. Nutzung des FairBio-Zeichens
- Nutzung nur durch zertifizierte Unternehmen
- Nutzung in der allgemeinem Unternehmenskommunikation mit dem Hinweis „zertifiziertes Unternehmen“
- Für die Nutzung auf Produkten muss ein Labelnutzungsvertrag abgeschlossen werden
- Die gelabelten Produkte enthalten mindestens 80 Prozent landwirtschaftliche Zutaten aus Deutschland (Gewichtsanteil) oder grenznah aus einem 200 KilometerRadius um das zertifizierte Unternehmen.