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Unser Anspruch

FairBio e.V. setzt sich für faire Wirtschafts- und Handelsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Wir wollen Wirtschaften und Fairness vor der eigenen Haustür stärken. Dafür sind faire Preisverhandlungen für Lebensmittel und Rohstoffe eine Voraussetzung. Denn dann können bei uns möglichst viele heimische Bio-Rohstoffe angebaut und verarbeitet werden. Nicht zuletzt können die Unternehmen dann ihrer sozialen Verantwortung in ihrem Betrieb gerecht werden und sich auch für gesellschaftliche Belange engagieren. Unser Anspruch ist, nach glaubwürdigen und prüfbaren FairBio-Kriterien zu arbeiten. Dabei ist es uns klar, dass diese Kriterien nicht die Vertrauenskultur zwischen den Partnern der Wertschöpfungskette ersetzen können und sollen. Daher haben wir uns entschieden, unsere FairBio-Werte in den Unternehmens-Audits anhand einer Handvoll Kriterien abprüfen zu lassen. Mit ihnen wird unser Leitbild auf den Punkt gebracht. Die Audits übernimmt für uns die Zertifizierungsstelle GfRS (Gesellschaft für Ressourcenschutz).

Unser Leitbild

  • Unser Leitbild für FairBio-Unternehmen ist die Mitgliedschaft bei einem Anbauverband. Denn in vielen Punkten gehen die Richtlinien der Anbauverbände über die EU-ÖkoVerordnung hinaus. In der Landwirtschaft gibt es zum Beispiel strengere Regeln für die Tierhaltung. Auch die Verwendung von Zusatzstoffen ist für Lebensmittelhersteller viel weiter eingeschränkt. Aber wir gehen noch weiter. FairBio Unternehmen müssen zu 100 Prozent Bio sein und mindestens nach der EU-Öko-Verordnung geprüft werden. Wir gehen in diesem Punkt über die Richtlinien der Bio-Anbauverbände hinaus, die bei Herstellern auch teilumgestellte Unternehmen zulassen. Für FairBio-Mitglieder aus dem Handel gelten die aktuellen Sortimentsrichtlinien des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN).

    Wenn Mitglieder Fair-Bio gelabelte Lebensmittel in Lohnverarbeitung herstellen, sollen diese Lohnverarbeiter ebenfalls 100% Bio-Betriebe sein. Allerdings lassen wir Ausnahmen zu:
    Unternehmen mit Parallelproduktion (bio und konventionell) können auf Antrag genehmigt werden. Wenn es zum Beispiel keine 100 Prozent Bio-Lohnverarbeitungsbetriebe gibt oder wenn durch die Zusammenarbeit heimische Verarbeitungsstrukturen gesichert werden.

    Für parallel arbeitende Lohnverarbeiter, die von einem deutschen Bio-Anbauverband eigenständig zertifiziert werden, sind grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

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