EmpCo im Praxistest
Gut gedacht – schlecht gemacht. Auf diesen Nenner lässt sich die Debatte zur praktischen Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) bringen. Auf dem Biofach Kongress diskutierten Vertreter aus Handel, Verarbeitung und Verbänden die Chancen – aber auch die aktuellen Herausforderungen für die Biobranche.
Zunächst das Positive: Die EmpCo-Richtline bietet der Biobranche eine Chance. Sie schützt verlässliche ökologische Leistungen und schafft Raum für eine transparente Mehrwertkommunikation. Markus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentralen, bewertete die Richtlinie grundsätzlich positiv. Sie schaffe für Bio sogar einen Art Schutzraum. Die Herausforderung liege nun darin, Mehrwerte korrekt und rechtssicher zu formulieren. Doch genau hier liegt das Problem. Obwohl viele Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, soll die EU-Richtline bereits ab 27. September 2026 ohne praxistaugliche Übergangsfristen gelten.
Auf viele offene Fragen von Herstellern und Händlern gibt es bislang noch keine rechtssicheren Antworten. Für Larissa Zacke, bei Bioland Recht und Politik zuständig, bleibt beispielsweise unklar, was rechtlich als Gütezeichen gilt. Entscheidend sei zwar die Überprüfung durch unabhängige Stellen, doch die endgültige Interpretation werde die Rechtsprechung bringen. Dies gelte auch für viele weitere offene Punkte wie der Umgang mit eingetragenen Markenzeichen.
Anne Baumann, Geschäftsführende Vorständin der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller*innen (AöL), verwies in diesem Zusammenhang auf den erreichten Sonderstatus für Biosiegel, den der deutsche Gesetzgeber geschaffen hat. Doch trotz diesem Status ist auch im Handel vieles noch unklar. Für Robert Pudelko, bei Kaufland für Einkauf Orga und Nachhaltigkeit zuständig, steht hinter der Mehrwertkommunikation von Verbandsbio bislang immer noch ein großes Fragenzeichen.
Bioland-Referentin Zacke verwies in diesem Zusammenhang auf den juristischen „Erst-recht-Schluss“. Wenn man durch den deutschen Sonderstatus für Bio sagen darf, Biolandwirtschaft ist gewässerschonend, müsse man erst recht sagen können, dass Bioland Landwirtschaft die Gewässer schont. Kniffliger sei es jedoch, wenn es um konkrete Plusleistungen gehe. Zacke empfiehlt dafür konkrete Verweise zu Einzelaspekten. Die Unternehmen könnten auf verpflichtende Biodiversitätsleistungen oder die Gesamtumstellung der Betriebe verweisen.
Das größte Problem für alle Marktbeteiligten stellt jedoch die extrem kurze Übergangsfrist dar. Bei vergleichbaren Regelungen gab es in der EU bislang unbefristete Abverkaufsfristen für bereits produzierte, länger haltbare Ware. „Wir werden keine verkehrssichere Ware vernichten“, erklärte Pudelko. Die Handelsseite benötige dringend eine Aussage der EU zu realistischen Abverkaufsfristen. Der EU-Verweis darauf, dass Gerichte ja die Verhältnismäßigkeiten einzeln erwägen könnten, sorgte bei den anwesenden Praktikern für großes Unverständnis.
Fazit der Debatte: Um eine enorme Verschwendung von Lebensmitteln und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, muss schnellstmöglich eine praktikable Lösung auf EU-Ebene gefunden werden.
Besorgte Mienen auf dem Podium: Die EU-EmpCo-Richtlinie wirft noch viele Fragen auf und beschäftigt bereits zahlreiche Juristen.
