Eigentum mit Verantwortung
Das Justiz- und Finanzministerium haben Anfang März ein Konzept für eine neue Rechtsform für Unternehmen vorgestellt. Die Debatte um die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ erhält damit neuen Schwung. Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Seit einigen Jahren wächst in der Wirtschaft ein anderes Verständnis von Unternehmenseigentum, das Verantwortung stärker als Rendite in den Fokus rückt. An diesem Punkt setzt die neue Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) an. Sie soll Unternehmen ermöglichen, ihr Vermögen dauerhaft an den Unternehmenszweck zu binden. Langfristiges Wirtschaften soll damit über kurzfristige Gewinninteressen gestellt werden.
Der Gedanke hinter der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist keineswegs theoretisch. Gerade in der Biobranche arbeite viele Unternehmen wie beispielsweise Alnatura, Voelkel, Waschbär oder Sonett heute bereits nach ähnlichen Prinzipien. Dieses Modell basiert auf dem Konzept des Verantwortungseigentums. Eigentümer verstehen sich dabei nicht primär als Kapitalinvestoren, sondern als Treuhänder des Unternehmens und seiner Mission.
In der neuen Rechtsform bleibt das Vermögen dauerhaft an den Unternehmenszweck gebunden. Die Grundidee:
- Gewinne können zwar erwirtschaftet werden, dienen aber in erster Linie der Weiterentwicklung des Unternehmens und nicht der Ausschüttung an Gesellschafter.
- Eigentumsrechte können nicht zu einem Spekulationsobjekt werden. Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, tut dies als langfristige Aufgabe.
Insbesondere bei Start-ups mit langfristiger Mission, mittelständische Familienunternehmen, Sozialunternehmen sowie Unternehmen mit starker Werteorientierung steigt das Interesse an der neuen Gesellschaftsform kontinuierlich. Viele Gründerinnen und Gründer möchten vermeiden, dass ihre Unternehmen später zum Spekulationsobjekt werden. Auch für viele mittelständische Familienunternehmen stellt sich die Frage, wie sich ihre Werte und ihre Unternehmenskultur über Generationen hinweg sichern lassen.
In Deutschland befinden sich rund 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum. Allerdings gibt es bislang im deutschen Recht keine Gesellschaftsform, mit der sich Verantwortungseigentum unmittelbar abbilden lässt. Bislang mussten die Unternehmen dafür auf komplexe rechtliche Konstruktionen zurückgreifen – etwa Stiftungsmodelle oder aufwendig gestaltete Gesellschaftsverträge. Solche Konstruktionen sind kompliziert und kostenintensiv, was gerade kleine und mittelständische Unternehmen an ihre Grenzen bringt. Die Stiftung Verantwortungseigentum fordert daher seit ihrer Gründung 2019 eine entsprechende Rechtsform.
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll nun eine zusätzliche Option bieten. Die Einführung der neuen Rechtsform wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „Die Idee der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist so einfach wie bestechend: Sie schafft ein neues rechtliches Angebot für Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Mittelpunkt stehen verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“, erklärt Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, bei der aktuellen Vorstellung des Diskussionspapiers Anfang März. Es soll nun mit Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft weiter erörtert werden. Danach kann daraus ein konkreter Gesetzentwurf entstehen.
„Viele Gründerinnen und Gründer und Unternehmen denken nicht als erstes an Profit, sondern wollen unsere Gesellschaft voranbringen. Jetzt schaffen wir eine neue Gesellschaftsform, bei der das Vermögen einem bestimmten Zweck gewidmet ist“, ergänzt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Die Vorstellung des Rahmenkonzepts markiert einen wichtigen Schritt in der Debatte um verantwortungsorientiertes Unternehmertum.
Ob und wann die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen gesetzlich eingeführt wird, hängt jetzt von der politischen Abstimmung und der weiteren Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs ab. Die Diskussion über neue Eigentumsformen in der Wirtschaft gewinnt somit weiter an Bedeutung. Mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen könnte Deutschland eine der ersten großen Volkswirtschaften sein, die eine eigene Rechtsform für verantwortungsorientierte Unternehmen schafft.
Weitere Infos:
Verantwortungseigentum – Purpose als Geschäftszweck
Stiftung-Verantwortungseigentum
Bildunterschrift:
In Warteposition: Hunderte Unternehmer:innen und Mitarbeitende haben bereits im September 2024 vor dem Bundestag in Berlin mit einer langen Warteschlange für eine neue Rechtsform demonstriert. Mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen wollen sie ihre Unternehmen zukunftssicher und langfristig unabhängig aufstellen.
Quelle: Stiftung Verantwortungseigentum
