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Unser Anspruch

FairBio e.V. setzt sich für faire Wirtschafts- und Handelsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Wir wollen regionales Wirtschaften und Fairness vor der eigenen Haustür stärken. Dafür sind faire Preise für Lebensmittel und Rohstoffe eine Voraussetzung. Denn dann können bei uns möglichst viele heimische Bio-Rohstoffe angebaut und verarbeitet werden. Nicht zuletzt können die Unternehmen dann ihrer sozialen Verantwortung in ihrem Betrieb gerecht werden und sich auch für gesellschaftliche Belange engagieren. Unser Anspruch ist, nach glaubwürdigen und prüfbaren FairBio-Kriterien zu arbeiten. Dabei ist es uns klar, dass diese Kriterien nicht die Vertrauenskultur zwischen den Partnern der Wertschöpfungskette ersetzen können und sollen. Daher haben wir uns entschieden, unsere FairBio-Werte in den Unternehmens-Audits anhand einer Handvoll Kriterien abprüfen zu lassen. Mit ihnen wird unser Leitbild auf den Punkt gebracht. Die Audits übernimmt für uns die Zertifizierungsstelle GfRS (Gesellschaft für Ressourcenschutz).

Unser Leitbild

  • Unser Leitbild für FairBio-Unternehmen ist die Mitgliedschaft bei einem Anbauverband. Denn in vielen Punkten gehen die Richtlinien der Anbauverbände aber über die EG-Öko-Verordnung hinaus. In der Landwirtschaft gibt es zum Beispiel strengere Regeln für die Tierhaltung. Auch die Verwendung von Zusatzstoffen ist für Lebensmittelhersteller viel weiter eingeschränkt. Aber wir gehen noch weiter: wer bei FairBio mitmachen will, muss zu 100 % Bio sein und mindestens nach der EG-Öko-Verordnung geprüft werden. Für FairBio-Mitglieder aus dem Handel gelten die aktuellen Sortimentsrichtlinien des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN). Ein bisschen Bio gilt bei uns nicht. Deshalb gehen wir in diesem Punkt über die Richtlinien der Bio-Anbauverbände hinaus, die bei Herstellern auch teilumgestellte Unternehmen zulassen.

    Uns geht es um die Glaubwürdigkeit den Verbrauchern gegenüber. Wenn Bio-Unternehmen zusätzlich Lohnverarbeitungsfirmen in Anspruch nehmen, sollten diese auch 100% Bio sein. Allerdings lassen wir Ausnahmen zu: wenn es zum Beispiel keine 100 % Bio-Lohnverarbeitungsbetriebe gibt oder wenn eine regionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen besteht und dadurch regionale Verarbeitungsstrukturen gesichert werden. Selbstverständlich ist, dass für diese Lohnverarbeitungsunternehmen trotzdem eine Kontrolle nach der EG-Öko-Verordnung erfolgt.

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